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Aufgaben des Bezirks-Feuerwehrverbandes lt. Landesfeuerwehrgesetz 2001:
Erhöhung der Schlagkraft der angeschlossenen Feuerwehren durch Sicherstellung der einheitlichen praktischen Ausbildung, Förderung der Zusammenarbeit der Feuerwehren, die Beschleunigung der Alarmierung, sonstige Übungen, die die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehren erhöhen, die Zusammenarbeit mit allen auf dem Gebiet der Brandverhütung tätigen Stellen, die Förderung der kameradschaftlichen Verbundenheit der Feuerwehren und die Ehrung verdienter Kameraden
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