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Begutachtung nach §57a KFG für Feuerwehrfahrzeuge!

Zu beachten: für Feuerwehrfahrzeuge gibt es keine Überziehungsfristen mehr! D.h. der Toleranzzeitraum beginnt 3 Monate vor dem Prüfungsmonat, darf aber nicht überzogen werden.
Bei der Feststellung eines schweren Mangels darf das Fahrzeug nur mehr 2 Monate betrieben werden. Bei der Feststellung "Gefahr in Verzug" wird das Kennzeichen von der Behörde eingezogen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgendem Anhang:
 

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